Allgemeine Informationen Kindertagespflege

Die Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen
zur Kindertagespflege nach KiBiz, SGB VIII, BGB und allen anderen in Frage kommenden
Gesetzesgrundlagen.


Die Tagespflegepersonen verfügen über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 22, 23
und 43 SGB VIII und § 3, 4, 10 und 17 KiBiz in der jeweils gültigen Fassung.

Das Anmelde- und Vergabeverfahren der Kindertagespflegeplätze wird derzeit von der Stadt Sprockhövel bearbeitet.

Änderungen treten vorraussichtlich ab Juni 2025 in Kraft.

Ansprechpartner in allen allgemeinen Fragen die Kindertagespflege betreffend ist der