Vergütung

Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Kindes den Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers (§ 23 Abs. 2 SGB VIII).

Der Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers wird in der Regel von diesem direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.

Betreuungspauschale der Eltern

Die Eltern entrichten eine Betreuungspauschale an die Stadt Sprockhövel. Diese ist gestaffelt nach Alter des Kindes, Betreuungsumfang und Verdienst der Erziehungsberechtigten und identisch mit der der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten) der Stadt Sprockhövel.

 

Hinzu kommt eine Verpflegungspauschale für das täglich frisch zubereitete Mittagessen, pro Tag, an dem das Kind anwesend ist. Diese wird zu Beginn des Folgemonats rückwirkend von den Eltern direkt an uns gezahlt.